Überführungsfahrten
Innerhalb 36 Stunden nach dem Eintritt des Todes muss ein Verstorbener vom Sterbeort in die Leichenhalle eines Friedhofes oder ins Krematorium überführt werden.
Dies kann jedoch erst nach der Feststellung des Todes und der Ausstellung eines Leichenschauscheines durch einen Arzt geschehen.
Da es verpflichtend ist, dass ein Verstorbener in einem Leichenwagen transportiert wird, übernimmt dies in der Regel das Bestattungsunternehmen.

Für Mitbürger, die in ihrem Heimatland bestattet werden möchten, übernehmen wir die Organisation der Rückführung in die Heimat. Dies kann mit dem Leichenwagen in das entsprechende Land oder zum Flughafen zwecks Überführung mit dem Flugzeug geschehen.